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Überschussbeteiligung

Die Überschussbeteiligung garantiert dem Versicherungsnehmer das Recht auf Auszahlung der Überschüsse, wenn das Versicherungsunternehmen z.B. durch rentable Anlagen deutlich mehr Überschüsse erwirtschaftet als erwartet. Es gibt zwei Arten, diese Überschussbeteiligung durchzuführen: entweder greift ein Bonussystem oder die verzinsliche Ansammlung.

 

Überschüsse

Überschüsse sind Boni, die zuzüglich zur Versicherungssumme ausgeschüttet werden. Die Höhe der Überschüsse ist vom Geschäftsverlauf abhängig und somit variabel. Überschüsse entstehen aus Risiko-, Zins- und Kostengewinnen.

 

Überspannungsschaden

Ein Schaden, der durch überlagerte Spannungsspitzen oder in Folge einer unzulässigen Überschreitung der Nennspannung im Leitungsnetz entsteht. Kann durch Kurzschlussströme des Stromverbrauchers oder durch atmosphärische Entladung (Blitzschlag) hervorgerufen werden, die sich von der Blitzeinschlagstelle durch das Stromnetz ausbreiten. Überspannungsschäden sind in der Feuer- bzw. Hausratversicherung ausgeschlossen. Durch gesonderten Einschluss können diese Schäden in den genannten Versicherungen aber mitversichert werden.

 

Überversicherung

Überversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme den Versicherungswert deutlich übersteigt.

 



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