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Überschussbeteiligung
Die Überschussbeteiligung garantiert dem Versicherungsnehmer das Recht auf Auszahlung der Überschüsse, wenn das Versicherungsunternehmen z.B. durch rentable Anlagen deutlich mehr Überschüsse erwirtschaftet als erwartet. Es gibt zwei Arten, diese Überschussbeteiligung durchzuführen: entweder greift ein Bonussystem oder die verzinsliche Ansammlung.
Überschüsse
Überschüsse sind Boni, die zuzüglich zur Versicherungssumme ausgeschüttet werden. Die Höhe der Überschüsse ist vom Geschäftsverlauf abhängig und somit variabel. Überschüsse entstehen aus Risiko-, Zins- und Kostengewinnen. |