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Jahresarbeitsentgeltgrenze

Höherverdienende Arbeitnehmer, Angestellte ebenso wie Arbeiter, sind in der Krankenversicherung versicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass sie mit ihrem Verdienst die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigen, die allgemein auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet wird. Sie ist nur für die Krankenversicherung von Bedeutung und entspricht der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind auch die höherverdienenden Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jeweils zum 1. Januar eines Jahres angehoben. Sie folgt stets der allgemeinen Entwicklung der Löhne und Gehälter, da sie an die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten gebunden ist.

 

Jahresbeitrag/-prämie

Grundsätzlich kann man Versicherungen auf ein bestimmtes Ereignis hin (z.B. Hausbau, Montagevorhaben, Veranstaltung etc.) oder für einen bestimmten Zeitraum abschließen. Die allermeisten Policen werden als offene Verträge mit unbestimmter Dauer oder zumindest einer längeren definierten Dauer abgeschlossen. Hierfür sind dann die mit dem Versicherer vereinbarten Vergütungen zu zahlen. In Abhängigkeit von der Rechtsform des Versicherers handelt es sich entweder um eine Jahresprämie (bei Aktiengesellschaften) oder einen Jahresbeitrag (bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit); in jedem Fall ist die Zahlung jährlich vorschüssig zu einem bestimmten Termin fällig. Die allermeisten Versicherer räumen auch ein, die Prämie unterjährig zu zahlen. Hierbei werden halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlungen vereinbart. Für die Stundung der Teilprämie bis zum vereinbarten Termin erheben die Versicherer einen Zins, der im Endergebnis einer Effektiv-Verzinsung im zweistelligen Bereich entsprechen kann. Soweit es finanziell möglich ist, empfiehlt es sich also, Versicherungsbeiträge oder -prämien jährlich vorschüssig zu zahlen.

 

Jahresbericht

Ein Jahresbericht ist ein Bericht über die laufende Geschäftstätigkeit eines Betriebes, z.B. eines Versicherungsunternehmens.

 

Jensens Alpha

Das Jensen's Alpha misst die risikoadjustierte Überrendite (Outperformance) eines Fonds gegenüber dem Marktindex. Auch bei dieser Kennzahl gilt: Je höher der Wert, desto positiver ist dies zu beurteilen.

 

Joint Venture

Kooperation von mindestens zwei Unternehmen, die voneinander unabhängig bleiben.

 

Jumbo Anleihe

Schuldverschreibung mit einem sehr großen Volumen

 

Junge Aktien

Junge Aktien sind die bei einer Kapitalerhöhung neu ausgegebenen Aktien. Sie sind für das laufende Geschäftsjahr nicht bzw. noch nicht voll dividendenberechtigt. Nach erster Gewinnausschüttung fällt der Zusatz "jung" weg. Die bisherigen Gesellschafter haben einen rechtlichen Anspruch auf den Bezug solcher jungen Aktien, wobei sich der Umfang nach der Zahl ihrer alten Aktien richtet.

 

Junk Bond

Hochverzinste Schuldverschreibung von Schuldnern mit geringer Bonität

 



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