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1. Was wird versichert?
Die Privathaftpflichtversicherung springt bei Personen- und Sachschäden ein sowie bei Vermögensschäden, die infolge von Personen- und Sachschäden entstanden sind. Vermögensschäden, die nicht infolge von Personen- bzw. Sachschäden entstanden sind, sind nur in Ausnahmefällen versichert.
Die Versicherung haftet nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit entstanden sind. Risiken, die nicht zum Alltag gehören, müssen zusätzlich abgesichert werden. Die folgenden Versicherungen können beispielsweise zusätzlich abgeschlossen werden:
> Tierhalter-Haftpflichtversicherung
> Bauherren-Haftpflichtversicherung
> PKW-Haftpflichtversicherung
> Wassersport-Haftpflichtversicherung
> Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Manche Bereich sind ggf. in der Deckungserweiterung mit inbegriffen.
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2. Was ist die richtige Versicherungssumme?
Jeder ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch in unbegrenzter Höhe haftungspflichtig. Aus diesem Grund sollte die Versicherungssumme möglichst hoch sein.
Ältere Versicherungspolicen begleichen Schäden oftmals nur bis unter 1 Mio. Euro. Wenn man sich aber überlegt, wie hoch die Haftungsansprüche z. B. bei einem Autounfall sein können, sind solche Summen nicht mehr realistisch.
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3. Was ist bei einem Schaden zu tun?
Der Schaden ist so gering wie möglich zu halten. Sie müssen Ihre Versicherungsgesellschaft umgehend in Kenntnis setzen. Dann wird Ihnen ein Schadensformular zugesendet. Sollten juristische Forderungen auf Sie zukommen, müssen Sie Ihren Versicherer schnellstmöglich darüber informieren. Den Anspruch auf Schadensersatz dürfen Sie nur mit Einverständnis des Versicherers akzeptieren.
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4. Was gibt es für Versicherungsbedingungen?
Die Versicherungsbedingungen werden Ihnen mit der Beantragung der Versicherung ausgehändigt. Selbstverständlich können Sie sich schon vorher informieren. Sie können nach Vertragsabschluss innerhalb von 14 Tagen vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Aus diesem Grund sollten Sie nach Erhalt der Unterlagen alles genau prüfen. Wichtig ist, dass Sie die Angaben an den Versicherer wahrheitsgetreu machen, sonst entfällt der Versicherungsschutz. Wenn sich etwas in Ihren persönlichen Verhältnissen ändert (sofern es für den Versicherer von Interesse sein könnte) müssen Sie diesen umgehend davon in Kenntnis setzen.
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5. Welche Möglichkeiten der Deckungserweiterung gibt es?
Bei den meisten Versicherungen kann man gegen Beitragszuschläge mehr Risiken absichern, wie z. B. das Abhandenkommen fremder privater Schlüssel, Schäden durch Kleinkinder bis 7 Jahre, Schäden an geliehenen beweglichen Objekten oder Forderungsausfalldeckung (wenn Ihre Haftpflichtansprüche vom Verursacher nicht beglichen werden). Bei der Wahl der Versicherung sollten günstige Pakete beachtet werden.
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6. Tipps zur Kündigung
Sie vereinbaren bei der Beantragung der Versicherungspolice eine Laufzeit, die sich automatisch um ein Jahr verlängert, wenn sie nicht fristgemäß gekündigt wird. Wenn Sie Ihre Versicherung kündigen wollen, müssen Sie Ihre Versicherungsgesellschaft 3 Monate vor Ablauf schriftlich davon in Kenntnis setzen. Haben Sie nach dem 25.06.1994 eine längere Kündigungsfrist vereinbart - z.B. 10 Jahre - können Sie die Versicherung zum Jahresende nach der Hälfte der Laufzeit kündigen (also nach 5 Jahren). Sie können nach dieser Mindestfrist immer mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Jahresende den Vertrag aufheben.
Nach der Entschädigungszahlung besteht die Möglichkeit innerhalb eines Monats fristlos zu kündigen. Allerdings hat die Versicherungsgesellschaft bis zum Jahresende Anspruch auf die Beiträge. Deshalb sollten Sie lieber regulär zum Jahresende kündigen.
Wenn Ihr Versicherer die Beiträge ohne Leistungsausgleich erhöht, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats fristlos zu kündigen. Allerdings müssen die Erhöhungen hierbei über der zulässigen Grenze liegen.
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7. Versicherungsberater / Versicherungsberatung
Die "Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft" umschreiben in V. Versicherungsberatung / 37. Zulässigkeitsvoraussetzungen den Versicherungsberater wie folgt:
"Versicherungsberater ist und darf sich nur nennen, wer nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Rechtsberatungsgesetz vom zuständigen Amtsgerichts- oder Landgerichtspräsidenten seines zuständigen Wohnsitzes als Versicherungsberater zugelassen ist. Ein zugelassener Versicherungsberater darf keine Versicherungsverträge vermitteln."
Die Tätigkeit einer Versicherungsberaters bedarf somit der Erlaubnis der jeweils zuständigen Behörde. Dafür sind die folgenden Voraussetzungen erforderlich:
- er muss die für den Beruf erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
- sowie genügende Sachkunde besitzen
Unter der Tätigkeit eines Versicherungsberaters versteht sich die Beratung und außergerichtliche Vertretung gegenüber Versicherern:
a) bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen,
b) bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall
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8. Welche Arten der Haftpflichtversicherung gibt es?
> Private-Haftpflichtversicherung
> Bauherren-Haftpflichtversicherung
> Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
> Hunde-Haftpflichtversicherung
> Pferde-Haftpflichtversicherung
> Betriebs-Haftpflichtversicherung
> Haus-Haftpflichtversicherung
> Öltank-Haftpflichtversicherung
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9. Wann besteht Versicherungsschutz?
Sofern der Erst-Beitrag unverzüglich nach Aufforderung gezahlt wurde, beginnt der Versicherungsschutz zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein genannt wird. Der Versicherungsschutz besteht für den Zeitraum, der im Vertrag festgelegt ist. Der Vertrag mit mindestens einjähriger Dauer, verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn die Kündigung nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird
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10. Was ist im Schadensfall zu tun?
Der Schaden und die Umstände, die zum Schaden geführt haben, müssen der Versicherungsgesellschaft innerhalb einer Woche gemeldet werden. Die Meldung sollte möglichst genau und wahrheitsgemäß erfolgen. Sie sollten ohne vorherige Zustimmung Ihres Versicherers keine Zahlung an den / die Geschädigte(n) zahlen und das lieber Ihrer Versicherung überlassen. Gegen Mahnbescheide bzw. Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz müssen Sie - ohne vorherige Rücksprache mit dem Versicherer - fristgerecht Widerspruch einlegen
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11. Warum brauchen Sie eine Private und / oder Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
Das Gesetz verpflichtet Sie zum unbegrenzten Ersatz aller Schäden, die anderen zugefügt werden. Das kann als Fußgänger, Radfahrer, Tierhalter oder beim Sport schnell passieren und Ihre Existenz gefährden, denn Sie haften wenn es sein muss ein Leben lang! Nur eine Privat- / Tierhalter-Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen diese Risiken ab.
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12. Wer braucht eine Private Haftpflichtversicherung?
Jeder verantwortungsbewusste Mensch sollte über eine Private Haftpflichtversicherung verfügen. Besonders Familien mit Kindern sollten sich umfassend absichern, damit ihnen nicht der finanzielle Ruin droht.
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13. Sind Kinder bei der Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?
Minderjährige (Stief-) Kinder, die im gleichen Haushalt wie die Eltern leben, sind automatisch in der Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Das Gleiche gilt für volljährige, unverheiratete Kinder, wenn sie die erste Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben. Lehrlinge und Studenten sind nur weiter über die Eltern mitversichert, wenn sich die Ausbildung bzw. das Studium direkt an die Schule anschließt. Allerdings besteht der Versicherungsschutz bei kleinen Kindern meist nur in der Abwehr von Schadenersatzansprüchen. Einige Versicherer bieten eine extra Kinderklausel an, um diese Problematik zu entschärfen.
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14. Was bedeutet in Verbindung mit einer Haftpflichtversicherung "defensiver Rechtsschutz"?
Jede Haftpflichtversicherung prüft im Schadensfall die Rechtmäßigkeit des gestellten Anspruchs. Man haftet als Privatperson in der Regel nur bei eigenem Verschulden (§ 823 BGB), dann aber unbegrenzt mit seinem ganzen Vermögen. Die Kfz- und Öltank-Haftpflichtversicherung bilden hier die Ausnahme. Sollte der Versicherer zu dem Schluss kommen, dass der Schaden nicht durch das Verschulden des Versicherungsteilnehmers bzw. der mitversicherten Person entstanden ist wird der Anspruch gegenüber dem Anspruchsteller abgewiesen. Sie sollten den Schadenersatzanspruch schnellstmöglich an Ihre Versicherungsgesellschaft weiterleiten. Diese übernimmt dann entweder die Entschädigung (sofern Sie bzw. eine mitversicherte Person Schuld haben) oder wehrt den Anspruch, wenn nötig mittels eines Prozesses, ab (wenn Sie bzw. die mitversicherte Person keine Schuld haben).
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15. In welcher Höhe muss eine Privatperson haften?
Als Privatperson haftet man für jeden Schaden in unbegrenzter Höhe, wenn er durch eigene Schuld verursacht wurde. Aus diesem Grund ist es wichtig, eine Private Haftpflichtversicherung mit einer hohen bzw. unbegrenzten Versicherungssumme abzuschließen. Schnell können hohe Schadenersatzsummen eintreten, z. B. wenn ein Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall mit Personenschaden schuldhaft verursacht.
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16. Worauf gründet sich ein Haftungsanspruch?
§ 823 BGB (Schadenersatzpflicht): Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Allerdings übernimmt der Haftpflichtversicherer keine Ersatzleistung, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Handelt es sich um einen Sachschaden, liegt die Höhe der Ersatzleistung beim Zeitwert der beschädigten Sache.
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17. Was wird bei einer Privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen?
Im Allgemeinen gelten (soweit keine Sondervereinbarung getroffen wurde) folgende Ausschlüsse:
> Haftungsansprüche aus beruflicher Tätigkeit
> Haftungsansprüche aus dem Besitz, Führen, Halten oder Eigentum von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, die durch einen Schaden, der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht wurde, entstanden sind
> Haftungsansprüche wegen Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Sachen
> Haftungsansprüche aus der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen, Box- oder Ringkämpfen sowie den Trainingsvorbereitungen hierzu
> Haftungsansprüche aufgrund vorsätzlich herbeigeführter Schäden
> Haftungsansprüche aus Schadenfällen von Angehörigen des Versicherungsnehmers, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die mitversicherte Personen sind
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18. Was sollten Sie tun, wenn Sie selbst einen Haftpflichtanspruch haben?
Haben Sie selbst einen Haftpflichtanspruch, sollten Sie den entstandenen Schaden schnellstmöglich dokumentieren oder ggf. die Rechnung beilegen bzw. die Kosten beziffern. Stellen Sie ebenfalls die beschädigten Sachen sicher, bis die Sache abgewickelt wurde. Fordern Sie den bezifferten Schaden vom Schädiger schriftlich mit der Begründung der Schuld des Schädigers ein. Bei Problemfällen sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Legen Sie ihm Ihre Versicherungspolice vor. Wird Ihr Anspruch von einem Notar anerkannt, der Schädiger aber finanziell nicht in der Lage dazu sein, den Schaden zu bezahlen, bezahlt Ihre eigene Haftpflichtversicherung den Schaden nur dann, wenn eine entsprechende Sonderdeckung vereinbart wurde (Ausfalldeckung).
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19. Wer braucht eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
Jeder verantwortungsbewusste Tierhalter sollte eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung haben. Besonders Personen, die einen Hund bzw. eine Pferd halten, sollten sich umfassend absichern, damit ihnen nicht der finanzielle Ruin droht
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20. Was ist in der Hunde-Haftpflichtversicherung nicht mit versichert?
Selbst erlittene Schäden sowie vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind nicht versichert. Ebenso wenig die gewerbliche und betriebliche Verwendung von Hunden
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21. Was sollte man bei Vertragsabschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung beachten?
Nach dem Gesetz haften Sie im Schadensfall unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen. Aus diesem Grund sollten Sie eine Versicherung mit einer möglichst hohen bzw. unbegrenzten Deckungssumme abschließen. Einige Versicherer bieten Prämiennachlässe bei einem zweiten Hund an. Um die Möglichkeit zur Kündigung zu haben, sollten Sie nur Jahresverträge abschließen. Haben Sie die jährliche Zahlungsweise vereinbart, berechnet man Ihnen keinen Ratenzahlungszuschlag.
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22. Warum brauchen Sie eine Betriebs-Haftpflichtversicherung?
Für ein Unternehmen bzw. Selbstständigen gehört eine Betriebs-Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie bietet Schutz bei Haftungsansprüchen von Personen- und Sachschäden und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
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23. Welche Betriebs-Haftpflichtversicherungen gibt es?
Es gibt die:
> Betriebs-Haftpflichtversicherung für das Bauhaupt- / Baunebengewerbe
> Betriebs-Haftpflichtversicherung für das Handwerk
> Betriebs-Haftpflichtversicherung für den Handel
> Betriebs-Haftpflichtversicherung für das produzierende Gewerbe
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24. Was leistet die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung?
Sie deckt Schadenersatzkosten ab, die durch unzureichende Beachtung der Verkehrssicherungspflicht (z. B. schadhafte Wege, mangelhafte Beleuchtung des Hauseingangs, ungenügendes Räumen und Streuen bei Schnee und Eisglätte) sowie der Instandhaltungspflicht (z. B. herab fallende Dachziegel) entstanden sind.
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25. Was leistet die Öltank-Haftpflichtversicherung?
Die Öltank- / Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung leistet Schadenersatz bei Schäden, die dadurch entstehen, dass Heizöl oder andere gewässerschädliche Stoffe ins Grundwasser gelangen.
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26. Wer braucht eine Bauherren-Haftpflichtversicherung?
Wer braucht eine Bauherren-Haftpflichtversicherung? Jeder Bauherr benötigt grundsätzlich eine Bauherren-Haftpflichtversicherung, denn als Bauherr haben Sie die Verantwortung, dass Ihre Baustelle keine Gefahr für andere Personen und Sachen darstellt. Die Annahme, dass die beauftragten und ausführenden Firmen für Schäden haften, ist ein weit verbreiteter Irrtum.
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27. Was beinhaltet die Bauherren-Haftpflichtversicherung?
Der Bauherr schützt sich mit einer Bauherren-Haftpflichtversicherung als Eigentümer des Grundstücks bzw. des entstehenden Bauwerks während der Bauzeit. Das Risiko, das Schäden an dem entstehenden Bauwerk unvorhergesehen eintreten können, müssen Sie als Bauherr tragen. Sie müssen als Bauherr sicherstellen, dass die Baustelle keine Gefahr für Personen und Sachen darstellt
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28. Wann leistet die Bauherren-Haftpflichtversicherung nicht?
Wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde, leistet eine Bauherren-Haftpflichtversicherung nicht.
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29. Ab wann beginnt der Schutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der in der Versicherungspolice genannt ist. Die Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Erstbeitrag (bei der Bauherren-Haftpflichtversicherung handelt es sich um einen Einmalbeitrag für die gesamte Dauer) unverzüglich nach der Aufforderung gezahlt wurde.
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