 |
 |
 |
1. Was ist eine Rechtsschutzversicherung?
Die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung werden durch eine Rechtschutzversicherung übernommen. Zu diesen Kosten zählen u. a.: Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten, Sachverständigenkosten, Kosten des gegnerischen Anwalts (im Falle des Unterliegens), Zeugengelder, Strafkaution (im Ausland) und Korrespondenzanwaltskosten.
|
 |
 |
 |
 |
2. Wer kann sich versichern?
Alle nichtselbstständigen Personen können sich grundsätzlich versichern lassen. Die Ehepartner des Versicherungsnehmers, deren minderjährige sowie volljährige Kinder, die sich noch im Studium bzw. in der Ausbildung befinden (maximal allerdings bis zum 25. Lebensjahr), sind automatisch mitversichert.
|
 |
 |
 |
 |
3. Wieso braucht man eine Rechtsschutzversicherung?
Schnell können Sie bzw. Ihre Familie, auch ohne eigenes Verschulden, in einen Rechtsstreit hineingezogen werden. Ohne eine Rechtsschutzversicherung und ohne erfahrenen Anwalt können hohe Kosten und viel Ärger auf Sie zukommen. Eine Rechtsschutzversicherung greift hier ein und sichert Sie finanziell ab.
|
 |
 |
 |
 |
4. Welche Rechtschutzversicherungen gibt es? ?
Es gibt folgende Arten der Rechtsschutzversicherung:
Führerschein-Rechtsschutz:
gewährleistet Rechtsschutz bei Einschränkung bzw. Entzug der Fahrerlaubnis
Kfz-Vertragsrechtsschutz:
deckt Kosten für Streitigkeiten bei Kfz-Verträgen, wie z. B. Kauf, Verkauf oder Reparatur von Fahrzeugen, ab.
Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz:
bietet Rechtsschutz bei Vertragsangelegenheiten
Eigentums-Rechtsschutz:
gewährleistet Rechtsschutz für Ansprüche aus Besitz, Eigentum sowie Pfandrechten bei beweglichen Sachen
Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz:
deckt Kosten für Rechtsstreitigkeiten, wie z. B. bei Kündigung und Mieterhöhung ab
Steuer-Rechtsschutz:
umfasst die Verteidigung vor inländischen Verwaltungs- bzw. Finanzgerichten
Beratungs-Rechtsschutz:
deckt Kosten für Beratungen bei erb- und familienrechtlichen Angelegenheiten ab
Versicherungs-Rechtsschutz:
deckt Kosten bei Streitigkeiten mit anderen Versicherungsgesellschaften ab, allerdings erst ab einem Streitwert von 150 €
Schadensersatz-Rechtsschutz:
gewährleistet Rechtsschutz bei Ansprüchen auf Schadenersatz, aber nur bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden
Arbeits-Rechtsschutz
bietet Ihnen Schutz, wenn Sie (außer-)gerichtlich Streit klären wollen, wie z. B. bei Kündigung, Lohn-, Urlaubs- oder Gehaltsansprüchen bzw. der Betrieblichen Altersversorgung
Sozialgerichts-Rechtsschutz:
umfasst die Aufwendungen bei der Erstreitung von z. B. Entschädigungen nach einem Arbeitsunfall sowie bei Rentenansprüchen
Straf-Rechtsschutz:
umfasst die Verteidigung bei fahrlässigen Straftaten bzw. kleineren Verkehrsdelikten
Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
bietet Schutz wenn Sie z. B. Streitigkeiten aus Reparatur-, Kauf-, Reise-, Versicherungs- oder Darlehensverträgen vor Gericht bringen wollen
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
bietet Schutz wenn Sie Widerspruch gegen eine Entscheidung des Finanzamtes bei der Einkommens-, Erbschafts- oder Lohnsteuer einlegen wollen bzw. Sie Streit mit öffentlichen Einrichtungen (z. B. wegen der Gas-, Strom- oder Wasserrechnung) klären wollen
Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz
bietet Beratungs-Rechtschutz im Familien- und Erbrecht
|
 |
 |
 |
 |
5. Was bzw. welche Kosten sind bei einer Rechtschutzversicherung nicht mit enthalten?
Folgende Umstände sind in der Regel bei einer Rechtsschutzversicherung nicht mit versichert:
> Rechtsstreitigkeiten, die rechtswidrig und vorsätzlich verursacht wurden (außer Ordnungswidrigkeiten)
> anfallende Kosten bei der alleinigen Wahrnehmung rechtlicher Interessen
> anfallende Kosten bei Streitigkeiten beim Umbau des Hauses bzw. der Eigentumswohnung
> Angelegenheiten der Flurbereinigung oder Enteignung
> Patent- und Urheberrechtsverfahren
> Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Konkurs oder Vergleich des Versicherten
> Rechtsstreitigkeiten bei Erb- bzw. Familienrechtsauseinandersetzungen (außer Beratungsrechtschutz)
Geldstrafen bzw. Bußgelder dürfen grundsätzlich nicht aus einer Rechtsschutzversicherung beglichen werden.
|
 |
 |
 |
 |
6. Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?
Die Höhe des Versicherungsbeitrages bemisst sich nach den vereinbarten Versicherungsleistungen entsprechend des Rechtsschutzbedürfnisses. Der Beitrag kann durch Vereinbarung eines Selbstbehaltes niedriger ausfallen. Beim Familien- und Verkehrsrechtsschutz sind die Beiträge für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst oft günstiger.
|
 |
 |
 |
 |
7. Wie muss man vorgehen, wenn ein Rechtsschutz erforderlich ist?
Bevor Sie sich auf einen Rechtsstreit einlassen, sollten Sie sich von Ihrem Anwalt über Ihre Erfolgsaussichten sowie die voraussichtlichen Kosten eines Rechtsstreits informieren lassen
|
 |
 |
 |
 |
8. Wann tritt der Versicherungsschutz ein? Besteht eine Wartezeit?
In der Regel muss ab Abschluss einer Rechtschutzversicherung eine dreimonatige Wartezeit eingehalten werden. Bei Streitigkeiten sowie beim Versicherungswechsel gilt diese Wartezeit aber nicht. Dabei sollten Sie beachten, dass zwischen Vorversicherer und Anschlussversicherer keine zeitliche Unterbrechung des Versicherungsschutzes stattfindet. Der Versicherungsschutz tritt im Schadensfall in diesem Fall sofort ein.
|
 |
 |
 |
 |
9. Haben Sie bereits eine Rechtschutzversicherung, möchten aber wechseln? Was ist zu tun?
Sie können Ihren bestehenden Vertrag problemlos zum Ende des Versicherungsjahres bzw. zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Die dreimonatige Wartezeit wird Ihnen angerechnet, wenn Sie beachten, dass der Versicherungsschutz zwischen Vorversicherer und Anschlussversicherer zeitlich nicht unterbrochen wird. Des Weiteren tritt der Versicherungsschutz im Schadensfall hier sofort ein. Wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen oder wenn eine Unterbrechung stattgefunden hat, müssen Sie eine Wartezeit von 3 Monaten einhalten. In diesem Zeitraum verfügen Sie im Schadensfall über keinen Rechtsschutz!
|
 |
 |
 |
 |
10. Gibt es zwischen dem Verkehrs-Rechtschutz und dem Verkehrs-Rechtschutz für die Familie einen Unterschied?
Beim Verkehrs-Rechtschutz ist nur das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug versichert. Dabei kann es sich um das einzige Fahrzeug des Versicherten, um eines aus einem großen Fuhrpark oder auch auf ein Fahrzeug, welches nicht auf den Versicherten zugelassen ist, handeln. Im Gegensatz dazu sind beim Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie alle Fahrzeuge versichert. Alle Fahrzeuge, die nicht auf den Namen des Versicherten bzw. einer mitversicherten Person zugelassen sind, sind allerdings nicht mitversichert
|
 |
 |
 |
 |
11. Was deckt der Verkehrs-Rechtsschutz alles ab?
Der Verkehrs-Rechtschutz deckt folgendes ab:
> Schadensersatz-Rechtschutz
> Straf-Rechtschutz
> Verwaltungsrechtschutz in Verkehrssachen
> Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
> Steuer-Rechtschutz vor Gerichten
> Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz
|
 |
 |
 |
 |
12. Was können Sie zusätzlich in den Privat- und Berufs-Rechtschutz mit einschließen?
Sie können problemlos den Verkehrs-Rechtsschutz und Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter in diesen Rechtsschutz mit einschließen. Meist ist es vorteilhafter, wenn man alles gleich in einem Komplettpaket zusammennimmt, als viele einzelne Rechtsschutzversicherungen abzuschließen. Meist ist das auch preiswerter.
|
 |
 |
 |
 |
13. Was deckt der Rechtschutz für Eigentümer und Mieter alles ab und was nicht?
Er deckt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Pacht- und Mietverhältnissen sowie sonstigen Nutzungsverhältnissen ab.
|
 |
 |
 |
 |
14. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz:
Bei Steuer- und sonstigen Abgabenrechts-Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen
Steuer-Rechtschutz vor Gerichten:
Garagen und Kfz-Abstellplätze sind mit eingeschlossen
Sie sind als Eigentümer, Verpächter, Vermieter, Pächter, Mieter oder Nutzungsberechtigter des Gebäudes, Grundstücks oder Gebäudeteiles, welches im Antrag bezeichnet ist, versichert.
Bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Grundstückseigentümer bei Flurbereinigungs-, Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren sowie aller weiteren im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten sind Sie nicht versichert.
Darüber hinaus sind Sie auch nicht für Auseinandersetzungsfälle versichert, die im ursächlichen Zusammenhang mit:
> dem Erwerb oder der Veräußerung eines Baugrundstückes
> der Errichtung, Planung oder genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung eines Gebäudes bzw. Gebäudeteiles stehen sowie die Finanzierung eines solchen Vorhabens
> Angelegenheiten der Immobilien-Bewertung wegen Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben
|
 |
 |
 |
 |
15. Wie lange sind Kinder in Ihrem Rechtschutzvertrag mitversichert?
Im Familientarif sind Kinder automatisch mitversichert. Versicherungsschutz besteht für minderjährige Kinder und die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, aber nur wenn diese noch keine dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben. Wenn ein volljähriges Kind aber ein eigenes Fahrzeug besitzt, muss eine separate Verkehrs-Rechtsschutzversicherung beantragt werden. Allerdings sind sie im Familien-Rechtsschutz (Privat-Berufs-Rechtschutz) über die Eltern mitversichert. Auch die Kinder, die für ehelich erklärt wurden, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder, die dauernd im Haushalt des Versicherten leben, Kinder des Lebenspartners des Versicherten (sofern der Versicherte unverheiratet ist und eine häusliche Gemeinschaft laut Melderegister besteht) und Kinder des Ehegatten des Versicherten zählen neben den leiblichen Kindern des Versicherten mit zu den versicherten Kindern. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr zutreffen, endet auch die Mitversicherung und eine eigene Rechtsschutzversicherung muss beantragt werden.
|
 |
 |
 |
 |
16. Wie versichern Sie Ihren Lebenspartner?
Sie können Ihre Lebenspartner/in über Ihre Rechtsschutzversicherung mitversichern, indem Sie einen Familientarif beantragen. Wenn der Versicherte unverheiratet ist, ist der Lebenspartner beim Familientarif automatisch mitversichert - aber nur, wenn eine häusliche Gemeinschaft laut Melderegister mit dem Versicherungsnehmer besteht. In der Regel gelten auch Alleinstehende mit Kind als Single. Die Kinder des Lebenspartners sind dann mit versichert.
|
 |
 |
 |
 |
17. Können Sie jeden Rechtsanwalt in Deutschland nehmen?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle EU-Staaten, so dass Sie zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen können, wenn ein Rechtsschutzfall eingetreten ist. Sie müssen dabei allerdings berücksichtigen, dass nur die gesetzliche Vergütung gemäß der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) bzw. bei einem frei vereinbarten Honorar nur in der Höhe, die dem Anwalt nach den gesetzlichen Vorschriften zugestanden hätte, über Ihre Rechtschutzversicherung abgedeckt ist.
|
 |
 |
 |
 |
18. Welche Kosten bekommen Sie in Ihrer Rechtschutzversicherung erstattet?
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt folgende Kosten:
> Gerichtskosten für Zeugengelder und Prozesse
> Anwaltsgebühren bei der freien Wahl eines Rechtsanwalts
> bei Zivilprozessen im Inland über 100km Entfernung vom Wohnort die Kosten für einen Korrespondenzanwalt
> Kosten für vom Gericht bestellte Sachverständige
> Gutachtenkosten für einen öffentlich bestellten technischen Sachverständigen in Verkehrs- und Bußgeldsachen, in Kfz-Kauf- und Kfz-Reparaturvertragsstreitigkeiten
> Anwalts-, Steuerberaterkosten im Rahmen des Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
> Kosten der Gegenseite, wenn der Prozess verloren wird
> bei Strafverfahren im Ausland die Kaution, Reisekosten zum ausländischen Gericht, wenn Ihr Erscheinen vor Gericht angeordnet wird
|
 |
 |
 |
 |
19. Warum sind die Tarife für Selbständige teurer, obwohl Streitigkeiten aus selbständiger Tätigkeit nicht mitversichert sind?
Bei der Anmeldung eines Privat-Rechtsschutzes haben Selbstständige einen höheren Tarif, weil sie sich laut Statistik im privaten Bereich häufiger gerichtlich auseinandersetzen müssen als Nichtselbstständige.
|
 |
 |
 |
 |
20. Ab wann gilt man als Selbständiger?
Man gilt dann als Selbstständiger, wenn man im letzten Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von mehr als 12.000 € aus einer freiberuflichen, gewerblichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit hatte.
|
 |
 |
 |
 |
21. Wie müssen Sie sich absichern, wenn Sie einen Dienstwagen fahren?
In diesem Fall sollten Sie eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung beantragen. Versicherungsschutz besteht für die angemeldete Person in ihrer Eigenschaft als Fahrer fremder, nicht auf Sie zugelassener Fahrzeuge
|
 |
 |
 |
 |
22. Besteht ein Versicherungsschutz, wenn Ihr/e Partner/in mit dem auf Sie zugelassenen PKW fährt?
Alle Personen sind automatisch als berechtigte Fahrer der auf den Versicherten zugelassenen Fahrzeuge mitversichert, wenn Sie eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für die Familie abgeschlossen haben.
|
 |
 |
 |
 |
23. Sind Ihre volljährigen Kinder in der Privat- / Berufs- / Verkehrs-Rechtsschutz noch mitversichert?
Alle volljährigen, unverheirateten, nichtberufstätigen Kinder sind bis zum 25. Geburtstag noch mitversichert - es besteht aber als Halter, Mieter bzw. Fahrer eines eigenen Kraftfahrzeugs kein Versicherungsschutz.
|
 |
 |
 |
 |
24. Können Sie den Arbeits-Rechtschutz einzeln abschließen?
Ein Arbeits-Rechtsschutz kann nicht einzeln abgeschlossen werden, weil er ein Bestandteil des Privat-Rechtsschutzes ist.
|
 |
 |
 |
 |
25. Können Sie den Privat-Rechtsschutz aus dem Vertragsumfang ausklammern?
Sie müssen grundsätzlich einen Privat-Rechtsschutz nicht mit beantragen. In der Regel wird dann allerdings der Beitrag bei der Beantragung einer anderen Rechtsschutzversicherung höher ausfallen, wenn Einzelrisiken statt einer Kombination versichert werden.
|
 |
 |
 |
 |
26. Was versteht man unter Vorsatztaten und sind diese mit versichert?
Unter Vorsatztaten versteht man Taten, die jemand grob fahrlässig bzw. wissentlich ausführt. Dazu gehören z. B. Diebstahl, Körperverletzung, Beleidigungen und Betrug. Solche Taten sind vom Versicherungsschutz gänzlich ausgeschlossen.
|
 |
 |
 |
 |
27. Werden die Kosten vom Versicherer übernommen, wenn Sie eine Strafanzeige stellen?
Nein, diese Kosten werden nicht übernommen.
|
 |
 |
 |
 |
28. Ist über die Wohnungs-Rechtschutzversicherung nur Ihr Hauptwohnsitz versichert oder auch Ihre Zweitwohnung bzw. von Ihnen vermietete Wohnungseinheiten?
Nur der Erstwohnsitz, die vom Versicherten selbst bewohnte Wohnungseinheit, ist versichert. Sie müssen einen gesonderten Versicherungsschutz beantragen, wenn Sie weitere selbst genutzte oder vermietete Wohneinheiten versichern möchten. Zusätzlich dazu ist ein extra Beitrag zu leisten, der sich nach Anzahl und Art sowie der Jahresbruttomiete des jeweiligen Objektes richtet.
|
 |
 |
 |
|
| |
| |
| |