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Home » FAQ's » Unfallversicherung



 

1. Was versteht man eigentlich unter einem Unfall?

2. Was leistet eine Unfallversicherung?
3. Welche Leistungen lassen sich über eine Unfallversicherung absichern?
4. Wer ist vom Gesetzlichen Unfallschutz ganz oder teilweise ausgeschlossen?
5. Wann bietet eine Private Unfallversicherung Schutz?


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1. Was versteht man eigentlich unter einem Unfall?

Als Unfall bezeichnet man im Allgemeinen ein plötzlich von außen auf den Körper des Versicherten einwirkendes Ereignis, wodurch dieser unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Unfällen gleichgestellt sind:

> Zerrungen, Zerreißungen an Gliedmaßen und der Wirbelsäule, Verrenkungen, die durch eine Kraftanstrengung des Versicherten hervorgerufen wurden

> Wundinfektionen bei denen der Ansteckungsstoff durch eine Unfallverletzung in den Körper gelangt ist.

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2. Was leistet eine Unfallversicherung?

Sie sichern sich mit einer Unfallversicherung finanziell gegen Unfälle ab. Der Versicherungsschutz gilt weltweit und rund um die Uhr - im Beruf sowie in der Freizeit - sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sie bietet Schutz gegen die Folgen von Unfällen, wie z. B. Invalidität, Tod, Krankenhausaufenthalt sowie eine vorübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.

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3. Welche Leistungen lassen sich über eine Unfallversicherung absichern?

Grundsätzlich lassen sich über eine Unfallversicherung folgende Leistungen absichern:

Invaliditäts-Leistung:
Kommt es aufgrund eines Unfalles zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, wird eine einmalige Kapitalleistung erbracht. Versicherte, die das 65. Lebensjahr bereits vollendet haben, bilden die Ausnahme. In diesem Fall wird eine Rente gezahlt. Die Leistungshöhe richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität.

Todesfall-Leistung:
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod, entsteht (entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme) ein Leistungsanspruch. Außerdem leistet die Versicherungsgesellschaft bei vereinbarter Todesfall-Leistung eine Vorauszahlung, wenn eine Invalidität schon kurz nach einem Unfall abzusehen ist.

Krankenhaustagegeld:
Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag bezahlt, an dem sich der Versicherte (durch den Unfall bedingt) in vollstationärer Heilbehandlung befindet. In der Regel jedoch für maximal 2 bis 3 Jahre.

Genesungsgeld:
Meist wird Genesungsgeld in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld gezahlt. Allerdings sind die Leistungen auf maximal 100 Tage begrenzt. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus und kann nur in Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld beantragt werden.

Krankentagegeld:
Das vereinbarte Krankentagegeld wird für die Dauer der Krankschreibung (maximal ein Jahr) aufgrund eines Unfalls gezahlt.

Kosmetische Operationen:
Ist der Körper des Versicherten durch einen Unfall so stark entstellt, dass kosmetische Operationen notwendig werden, erstattet die Versicherungsgesellschaft die Behandlungskosten (inkl. Nebenkosten) bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Allerdings gilt es hierbei zu beachten, dass die Behandlung bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall und bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen muss.

Übergangs-Leistung:
Besteht eine hundertprozentige Beeinträchtigung auch noch nach Ablauf von drei Monaten nach dem Unfall, werden 50 % der vereinbarten Übergangs-Leistung erbracht. Die volle Übergangsleistung wird geleistet, wenn nach Ablauf von sechs Monaten noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50 % besteht.

Sofort-Leistung bei Schwerstverletzungen:
Sofort nach dem Unfall kann eine Sofort-Leistung bei Schwerstverletzungen in Anspruch genommen werden. Querschnittslähmung und Erblindung gehören beispielsweise zu diesen so genannten Schwerstverletzungen.

Unfallrente:
Eine Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 % erbracht. Sie wird in der Regel monatlich und lebenslang gezahlt.

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4. Wer ist vom Gesetzlichen Unfallschutz ganz oder teilweise ausgeschlossen?

Folgende Personengruppen sind ganz oder teilweise vom Gesetzlichen Unfallschutz ausgeschlossen:

> Hausfrauen
> Rentner/innen
> Kleinkinder
> Selbstständige
> Freiberufler
> Menschen ohne Beruf

Die Beantragung einer Privaten Unfallversicherung ist für diese Personengruppen besonders wichtig.

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5. Wann bietet eine Private Unfallversicherung Schutz?

Die Private Unfallversicherung bietet grundsätzlich Schutz bei allen Unfällen: egal wo, wie oder wann sie passiert sind - ob zu Lande, zu Wasser, in der Luft, beim Sport, im Beruf, im Straßenverkehr oder im Haushalt. Viele Versicherer sehen für gefährliche Berufe bzw. Sport- / Freizeitaktivitäten Ausschlüsse bzw. Risikozuschläge vor. Eine Private Unfallversicherung deckt hauptsächlich die Invaliditätsfolgen eines Unfalls ab und ist eine sinnvolle Ergänzung zur Gesetzlichen Unfallversicherung für alle Berufsgruppen. Der Versicherungsschutz gilt weltweit rund um die Uhr.

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