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1. Was ist der Unterschied zwischen einer Risiko- und Kapital-Lebensversicherung?
Im Mittelpunkt der Risiko-Lebensversicherung, die auch Todesfallversicherung genannt wird, steht die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen für den Todesfall des Versicherungsnehmers. Stirbt der Versicherungsnehmer, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme.
Die Kapital-Lebensversicherung beinhaltet im Gegensatz dazu die Absicherung gegen das Todesfallrisiko und die zusätzliche Altersversorgung (Erlebensfall). Deshalb spricht man auch von einer Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall bzw. von einer gemischten Versicherung.
Die monatlichen Beiträge setzen sich deshalb bei einer Kapital-Lebensversicherung aus einem Kostenanteil für Abschluss und Verwaltung sowie aus einem Risiko- und Sparanteil zusammen. Dahingegen müssen Sie bei der Risiko-Lebensversicherung lediglich den Risikoanteil zahlen. Daraus ergibt sich, dass die Beiträge für eine Risiko-Lebensversicherung erheblich niedriger sind als die für eine Kapital-Lebensversicherung.
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2. Wann können Sie Ihre Risiko-Lebensversicherung kündigen?
Sie können Ihre Risiko-Lebensversicherung grundsätzlich zum Ende jeden Versicherungsjahres kündigen. Eine Kündigung, mit einer Frist von einem Monat, ist bei unterjährlicher Zahlungsweise immer zum nächsten Beitragszahlungsabschnitt möglich.
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3. Was passiert, wenn Sie Ihre Beiträge nicht mehr bezahlen können?
Die Beitragsfreistellung ist gegenüber der Kündigung oft die bessere Variante. Hier wird die Beitragszahlung komplett eingestellt. In diesem Fall nimmt die Versicherungsgesellschaft die bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Beiträge und die angefallenen Überschussanteile und kalkuliert eine neue geringere Versicherungssumme. Dadurch verringert sich zwar der Versicherungsschutz, Ihnen bleibt aber eine Grundsicherung erhalten.
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4. Welche Möglichkeiten zur Kostenverringerung gibt es?
Zur Kostenverringerung gibt es noch andere Möglichkeiten, wie z. B.: die Verkürzung der Versicherungslaufzeit bei gleich bleibender Versicherungssumme.
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5. Erhalten Sie nach Vertragsablauf Geld zurück?
Nein, weil es sich um eine reine Todesfallversicherung ohne Sparvorgang handelt. Nur wenn der Versicherungsnehmer vor Vertragsablauf stirbt, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme.
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6. Welche Kriterien sind für den Beitrag entscheidend?
Die Höhe des Versicherungsbeitrages bei der Risiko-Lebensversicherung hängt von Folgendem ab:
> Alter des Versicherten
> Gesundheitszustand des Versicherten
> Laufzeit der Versicherung
> Höhe bzw. Verlauf der Versicherungssumme
> Hobbys des Versicherten
> Provisionshöhe und Gebühren.
Der genaue Beitrag hängt allerdings von der individuellen Situation des Versicherungsnehmers ab und kann endgültig erst nach Auswertung der Gesundheitsfragen erfolgen.
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