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| Home » FAQ's » Hausratversicherung |
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1. Was versichert die Hausratversicherung?
Bei der Hausratversicherung wird der gesamte Hausrat versichert.
Die folgenden Sachen sind versichert:
> Einrichtung (z. B. Möbel, Teppiche)
> Gebrauchssachen (z. B. Geschirr, Waschmaschine, elektrische Geräte, Werkzeug, Kleidung,)
> Verbrauchssachen(z. B. Lebensmittel, Vorräte)
> Wertsachen (z. B. Schmuck, Wertpapiere, Bargeld, Kunstgegenstände, Antiquitäten, die älter als 100 Jahre sind)
Hinweis: Ohne Beitragszuschlag sind meist Wertsachen bis zu 20 % der Versicherungssumme mitversichert. Eine Höherversicherung kann gegen einen Beitragszuschlag beantragt werden.
Hinweis: Gegenstände, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, wie z. B. Einbauküchen, müssen im Antrag zur Mitversicherung extra aufgeführt werden.
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2. Welche Schäden sind bei einer Hausratversicherung versichert??
Eine Hausratversicherung schützt Ihr gesamtes persönliches bewegliches Inventar gegen:
> Blitzschlag
> Explosion
> Brand
> Absturz bzw. Aufprall bemannter Flugkörper sowie gegen Teile von diesen oder deren Landung
> Einbruchdiebstahl
> Vandalismus
> Raub
> Leitungswasserschäden
> Sturmschäden.
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3. Welche Deckungserweiterungen gibt es bei der Hausratversicherung?
Es gibt verschiedene Deckungserweiterungen, wie z. B.:
Fahrraddiebstahl
Wird nach einem Einbruch das versicherte Fahrrad aus einem abgeschlossenen Raum entwendet, deckt das bereits die Hausratgrunddeckung ab. Allerdings sind Fahrräder, die z. B. aus einem Gemeinschaftskeller entwendet werden, nur durch eine zusätzlich beantragte Absicherung abgedeckt.
Überspannungsschäden
Der direkte Blitzschlag ist bereits in der Hausratgrunddeckung mit enthalten. Überspannungsschäden, die dann auftreten wenn der Blitz in der Nähe eingeschlagen hat, müssen allerdings extra abgesichert werden.
Wasserschäden durch Wasserbetten oder Aquarien
Die Absicherung für den Fall, dass Wasser aus Aquarien oder Wasserbetten ausläuft, kann zusätzlich beantragt werden.
Elementarversicherung
Die Elementarversicherung erstattet Schäden die infolge von Überschwemmung, Erdsenkung, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen oder Schneedruck entstanden sind.
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4. Was ist die richtige Versicherungssumme für eine Hausratversicherung?
Die richtige Versicherungssumme gibt es so nicht. Der gesamte Hausrat sollte allerdings dem aktuellen Neuwert entsprechen, also der Summe, die notwendig wäre, wenn alle Sachen neu gekauft werden müssten.
Deshalb gilt zur Feststellung der Versicherungssumme folgende Faustregel:
Wohnfläche in qm x (600 - 750) € (je nach Versicherung)
Beispiel: demnach ergeben 70 qm Wohnfläche eine Versicherungssumme in Höhe von 42.000 bis 53.000 €
Eventuell vorhandene Wertsachen sollten dieser Summe hinzu gerechnet werden. Bei der Anwendung dieser Formel gewähren Versicherer oft Unterversicherungsverzicht, d. h., dass der Schaden, unabhängig von der wirklichen Versicherungssumme, in voller Höhe (bis zur Versicherungssumme) entschädigt wird.
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5. Was muss man im Schadensfall tun?
Zunächst einmal muss alles getan werden, um den Schaden so gering wie möglich zu halten bzw. ganz zu verhindern. Beim Eintritt eines Schadensfalles muss die Versicherungsgesellschaft umgehend informiert werden. Im Falle eines Einbruchs bzw. Raubes muss zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei gemacht werden. Die Liste der gestohlenen Sachen, die bei der Polizei abgegeben werden muss, sollte so vollständig wie möglich sein - der Versicherer muss nachträglich angezeigte Sachen nicht ersetzen. Es ist daher zu empfehlen, dass Sie Rechnungen und Fotos für wertvolle Sachen aufheben. Für Gegenstände, deren Wert nur schwer feststellbar ist, sind Expertisen von Vorteil. Des Weiteren sollten die beschädigten Sachen für eine eventuelle Besichtigung aufgehoben werden.
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6. Welche Versicherungsbedingungen gibt es bei der Hausratversicherung?
Sie erhalten die jeweiligen Versicherungsbedingungen Ihrer Versicherungsgesellschaft mit dem Versicherungsschein.
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7. Wann kann man die Hausratversicherung kündigen?
Grundsätzlich gibt es drei Kündigungsmöglichkeiten:
Kündigung zum Ablauf:
Der Vertrag muss bis spätestens drei Monate vor dessen Ablauf gekündigt werden; ansonsten wird er automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Wenn Sie einen 10-Jahresvertrag nach dem 25.06.1994 abgeschlossen haben, können Sie diesen erstmals (bis drei Monate vorher) nach Ablauf des fünften Jahres und danach zum Ende jedes weiteren Jahres kündigen.
Kündigung nach einem Schaden:
Nachdem die Schadensentschädigung gezahlt wurde, kann der Vertrag innerhalb von einem Monat fristlos bzw. zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Unser Tipp: Sie sollten auf jeden Fall erst zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, denn der Versicherungsgesellschaft steht bei einer fristlosen Kündigung trotzdem noch der volle Jahresbeitrag zu.
Kündigung nach Prämienerhöhung:
Wenn Ihre Versicherungsgesellschaft den Beitrag erhöht ohne den Versicherungsschutz zu verbessern, ist eine Kündigung möglich.
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