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Home » FAQ's » Berufunfähigkeitsversicherung



 

1. Wer braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

2. Wozu braucht man eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
3. In welcher Höhe sollte man sich für den Fall der Berufsunfähigkeit versichern?
4. Bekommen Sie nach dem Ablauf der Versicherungsdauer Geld aus der Berufsunfähigkeitsversicherung?
5. Wer stellt eine Berufsunfähigkeit fest?
6. Was passiert, wenn Sie den Beruf wechseln?
7. Wer sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
8. Wie viel sollten Sie absichern?
9. Welche Besonderheiten gibt es?
10. Wer ist im Hinblick auf die Versicherungsbedingungen berufsunfähig?
11. Ab wann erhalten Sie Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
12. Wie lange erhalten Sie Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung?


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1. Wer braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Prinzipiell benötigt jeder Berufstätige eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Berufsanfänger haben aber erst nach fünfjähriger Berufstätigkeit einen Anspruch auf eine Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit infolge eines Unfalls oder einer Krankheit, obwohl sie Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung von der Aufnahme ihres Arbeitsverhältnisses an zahlen müssen. Die staatliche Versorgung reicht allerdings auch nach Ablauf dieser fünf Jahre nicht aus, so dass eine zusätzliche Private Versicherung zur Vorsorge notwendig ist. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Selbständige und Freiberufler besonders wichtig, da für sie im Falle der Invalidität keine Versorgung aus der Sozialversicherung vorgesehen ist.

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2. Wozu braucht man eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeits- und die Unfallversicherung verfolgen das gleiche Ziel, nämlich die Geldzahlung im Falle der Invalidität. Bei den Zahlungsmodalitäten und beim Versicherungsumfang gibt es allerdings Unterschiede. Nicht nur bei Invalidität durch Unfall sondern auch durch Krankheit wird bei der Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente ausgezahlt. Somit ist die Berufsunfähigkeitsversicherung der Unfallversicherung überlegen und sollte dieser unbedingt vorgezogen werden, denn eine Berufsunfähigkeit tritt oft als Folge einer Krankheit ein. Im Gegensatz dazu zielt die Unfallversicherung nur auf eine Berufsunfähigkeit in Folge eines Unfalls ab. Grundsätzlich gilt: Wer eine ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung hat, braucht keine Unfallversicherung mehr!

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3. In welcher Höhe sollte man sich für den Fall der Berufsunfähigkeit versichern?

In der Regel sollte man als junger Mensch das halbe Monatseinkommen, mindestens aber 750 € versichern. Später sollten es ca. 40 - 50 % des monatlichen Nettoeinkommens sein.

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4. Bekommen Sie nach dem Ablauf der Versicherungsdauer Geld aus der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Risikoversicherung, d. h., dass man nach dem Ende der Laufzeit kein Geld ausgezahlt bekommt. Einige wenige Versicherungsgesellschaften zahlen dem Versicherten nach Vertragsablauf einen geringen Betrag aus, welchen sie während der Versicherungsdauer durch anfallende Überschüsse angespart haben. Garantiert ist das allerdings nicht.

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5. Wer stellt eine Berufsunfähigkeit fest?

Ihr behandelnder Arzt stellt in der Regel fest, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt und ermittelt ebenso den Grad. Ist die Versicherungsgesellschaft mit der Entscheidung nicht einverstanden, muss ein Ärztegremium die endgültige Entscheidung treffen. Das Ärztegremium setzt sich aus einem Arzt der Versicherungsgesellschaft, einem Arzt Ihrer Wahl sowie einem unabhängigen Gutachter zusammen. Die Versicherungsgesellschaft trägt die anfallenden Kosten.

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6. Was passiert, wenn Sie den Beruf wechseln?

Die meisten Versicherer sehen den Beruf als versichert an, der vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübt wurde. Zur Absicherung sollten Sie allerdings die entsprechenden Abschnitte in Ihrer Versicherungspolice beachten. Einige Versicherungsgesellschaften wollen darüber informiert werden, wenn der Versicherte den Beruf wechselt. Einige Versicherer reagieren darauf mit einer Beitragserhöhung, wenn Sie in einen risikoreicheren Beruf wechseln sollten

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7. Wer sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Arbeitnehmer:
Sollten Sie berufsunfähig werden, sind Sie über die Gesetzliche Rentenversicherung abgesichert. Allerdings wurden für alle, die nach dem 1.01.1961 geboren wurden, die gesetzlichen Leistungen drastisch eingeschränkt. Alle diejenigen, die weniger als drei Stunden täglich einer Tätigkeit nachgehen können, erhalten die volle Erwerbsminderungsrente. Die halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann. In diesem Fall bedeutet "einer Tätigkeit nachgehen" jeden denkbaren Beruf auszuüben. Kann ein Arzt z. B. noch sechs Stunden pro Tag als Parkwächter arbeiten, erhält er keine Rente! All jene Versicherte, die am 1.01.2001 bereits das 40. Lebensjahr vollendet haben, erhalten im Fall einer Berufsunfähigkeit auch weiterhin eine Teilrente. Die meisten Berufs- / Erwerbsunfähigkeitsrenten liegen allerdings nur zwischen 500 und 1000 €. Aus diesem Grund sollten Sie auf jeden Fall privat vorsorgen, damit Ihnen nicht der soziale Abstieg droht. Im Klartext heißt das, dass alle unter 40-jährigen gar nicht durch die Gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sind und alle über 40-Jährigen nur sehr unzureichend.

Berufsanfänger:
Berufsanfänger erhalten meistens gar keine Leistungen, da Sie die fünfjährige Wartezeit noch nicht erfüllt haben. Aus diesem Grund ist eine zusätzliche Absicherung absolut notwendig, um nicht als Sozialfall zu enden!

Freiberufler:
Für diese Berufsgruppe gibt es spezielle berufsständische Versorgungswerke (z. B. Rechtsanwalt-Versorgung). In einigen Fällen enthalten diese bereits Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit. Meistens sind diese Leistungen höher als bei der Gesetzlichen Rentenversicherung, trotzdem sind sie häufig nicht ausreichend, um den sozial Abstieg zu vermeiden. Vergleichen Sie diesen Betrag mit Ihrem Nettoeinkommen und sichern Sie sich diese Differenz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Selbstständige:
Meistens sind Selbstständige nicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Ausnahme sind selbstständige Handwerksmeister, die mindestens 216 Pflichtbeiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung zahlen müssen und erst dann wählen dürfen, ob sie auch weiterhin in der Gesetzlichen Rentenversicherung bleiben wollen oder nicht. Vergleichen Sie die Leistungen, die Sie erhalten würden, mit Ihrem Nettoeinkommen und sichern Sie sich diese Differenz durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings müssen Sie hierbei beachten, dass Sie nur Ihr persönliches Einkommen durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern können, aber nicht die Kosten für Gehälter, Büromiete usw..

Beamte:
Damit Beamte Anspruch auf eine ausreichende Abdeckung bei einer Berufsunfähigkeit erhalten, müssen Sie meist erst jahrzehntelang gearbeitet haben. Vergleichen Sie die Leistungen, die Sie erhalten würden, mit Ihrem Nettoeinkommen und sichern Sie sich diese Differenz durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Außerdem sollten Sie beachten, dass Ihre Versicherungsgesellschaft eine Verweisung auf andere Berufe ausschließt damit Sie auch wirklich Ihre Rente erhalten und nicht als Pförtner arbeiten müssen.

Hausfrauen / -männer:
Diese Personengruppen haben normalerweise keinen Anspruch auf Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Viele Versicherungsgesellschaften erkennen in den letzten Jahren allerdings immer mehr die Haushaltsarbeit als Full-Time-Job an und bieten aus diesem Grund auch hier eine Absicherung an. Dazu müssen Sie nur überlegen, was Ihre Arbeit wert ist und wie hoch die Aufwendung wäre, wenn Sie jemanden für diese Arbeit einstellen müssten.

Schüler / Studenten:
Sie haben grundsätzlich im Falle einer Berufsunfähigkeit keinen Anspruch auf Leistungen. Sie können sich allerdings privat absichern.

Auszubildende:
Im Falle einer Berufsunfähigkeit haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Leistungen. Sie können sich allerdings privat absichern.

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8. Wie viel sollten Sie absichern?

Die Schließung der Lücke, die zwischen Ihrem aktuellen persönlichen Nettoeinkommen und Ihren eventuellen Ansprüchen liegt, ist Ziel der Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings ist es bei einigen Versicherungsgesellschaften nicht möglich, die gesamte Lücke abzusichern, sondern nur z. B. 75 %. Alle, die nach dem 1.01.1961 geboren wurden, haben in der Regel keinen Anspruch mehr auf Leistungen aus der Gesetzlichen Rente.

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9. Welche Besonderheiten gibt es?

Sie können die Berufsunfähigkeitsversicherung sowohl als eigenständige Versicherung als auch als Zusatz zu einer Renten- oder Lebensversicherung abschließen.

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10. Wer ist im Hinblick auf die Versicherungsbedingungen berufsunfähig?

Das ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Sinngemäß kann man aber sagen, dass der berufsunfähig ist, wer aufgrund einer Krankheit, einem Kräfteverfall oder einem Unfall seinen derzeitigen Beruf zu mindestens ?% nicht mehr ausüben kann. Häufig werden 50 % genannt.

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11. Ab wann erhalten Sie Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Auch das ist von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abhängig. Übliche Varianten sind:

> Ab Meldung der Berufsunfähigkeit
> Ab Eintritt der Berufsunfähigkeit (erheblicher Unterschied bei einer verspäteten Meldung)
> Einige Tarife sehen auch Karenzzeiten vor, in denen keinerlei Leistungen gezahlt werden.

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12. Wie lange erhalten Sie Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Im Allgemeinen gilt, dass man Leistungen solange erhält, bis die Berufsunfähigkeit beendet ist:

> Bis man wieder gesund ist und eine Arbeit wieder aufnehmen kann
> Solange bis man einen anderen Beruf ausüben kann
> Höchstens solange, wie der Vertrag es vorsieht

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