|
| |
| Home » FAQ's » Private Krankenversicherung |
 |
|

 |
 |
 |
1. Wer wird bei einer Privaten Krankenversicherung versichert?
Laut Gesetz steht die Private Krankenversicherung nicht jedem offen. Etwa 10 % der Deutschen sind momentan privat krankenversichert.
Folgende Gruppen können entscheiden, ob Sie sich privat krankenversichern möchten:
Selbständige, Freiberufler, Unternehmer:
Außer Landwirte und Künstler sind diese Personengruppen nicht versicherungspflichtig und können sich entscheiden, ob sie ohne Krankenversicherungsschutz leben und dann ihre Arztrechnungen aus eigener Tasche bezahlen, ob sie freiwillig in eine gesetzliche Krankenkasse eintreten oder ob sie eine private Versicherung beantragen möchten. Die meisten Mitglieder der privaten Krankenversicherungen gehören zu dieser Personengruppe.
Angestellte und Arbeiter, die mehr als 45.900 € / Jahr verdienen:
Die Versicherungspflichtgrenze, die der Gesetzgeber eingeführt hat, liegt momentan bei 45.900 € pro Jahr. Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen unterhalb dieser Grenze liegen, müssen auch weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Diejenigen die mehr verdienen, können entscheiden, ob sie freiwillig in der Gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder zu einem privaten Anbieter wechseln wollen. Viele entscheiden sich für die letztere Variante, denn den hohen Gesundheitsleistungen stehen oft niedrigere Beiträge gegenüber. Der Arbeitgeber übernimmt außerdem in der Regel die Hälfte der monatlichen Kosten. Private Krankenversicherer bieten Ärzten, Zahnärzten und AIPs oft vergünstigte Medizinertarife an, so dass diese Berufsgruppen in der privaten Versicherung sehr günstig davon kommen.
Beamte:
Wer als Angestellter Anspruch auf Beihilfe hat oder im öffentlichen Dienst verbeamtet ist, kann sich privat versichern. Diese Berufsgruppe muss ihre Arztrechnungen prinzipiell - unabhängig vom Gehalt - selbst bezahlen. Sie bekommen aber einen Kostenzuschuss, der relativ hoch ist. Ein Beihilfeberechtigter mit 2 Kindern bekommt beispielsweise 70% der Kosten erstattet; die verbleibenden 30 % können preisgünstig über eine Private Krankenversicherung abgedeckt werden. Aus diesem Grund sind die meisten Beamten Mitglied in einer privaten Krankenversicherung. Den Beihilfeberechtigten steht selbstverständlich auch der Weg in eine gesetzliche Krankenkasse offen, aber sie müssen hier den vollen Beitrag zahlen.
Studenten:
Studenten sind maximal bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres über die Eltern versichert. Danach können Sie die günstigen Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen bis längstens zur Vollendung des 30. Lebensjahrs oder bis zum 14. Fachsemester in Anspruch nehmen. Nach dieser Zeit haben sie die Möglichkeit sich privaten krankenzuversichern.
|
 |
 |
 |
 |
2. Was wird dem Versicherungsnehmer geboten?
Private Krankenversicherungen sind durch ihr Leistungsangebot besonders attraktiv. Bei ihnen werden noch Kosten übernommen, die bei den Gesetzlichen schon lange nicht mehr erstattet werden, wie z. B. Kosten für Zahnersatz oder Sehhilfen. Eine Private Krankenversicherung erbringt folgende Leistungen:
> Übernahme sämtlicher Krankenkosten des Versicherungsnehmers (Krankenkosten-Vollversicherung)
> zusätzlicher Versicherungsschutz für gesetzliche Versicherungsnehmer (Krankenzusatzversicherung) & Kostenübernahme, die bei einem Krankenhausaufenthalt entstehen (Krankenhaustagegeld-Versicherung)
> bei Arbeitsunfähigkeit Übernahme von Verdienst- und Einkommensausfällen (Krankentagegeld-Versicherung)
> Kostenübernahme, die bei einer medizinischen Behandlung im Ausland bzw. beim Rücktransport angefallen sind (Reisekrankenversicherung)
|
 |
 |
 |
 |
3. Welche Leistungen werden von einer Privaten Krankenversicherung nicht übernommen?
Für die Private Krankenversicherung besteht bei folgenden Punkten keine Leistungspflicht:
> Unfälle, Krankheiten und Todesfälle, die durch Kriegseinsätze oder Wehrdienst entstanden sind
> Unfälle und Krankheiten, die auf Vorsatz beruhen
> Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren
> Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker, die von der Versicherung nicht anerkannt sind
> Kur-, Sanatoriumsaufenthalte und Rehabilitationsmaßnahmen, sofern nicht anders vereinbart
> Ambulante Heilbehandlungen an einem Kurort, falls der Versicherungsnehmer dort nicht seinen ständigen Wohnsitz hat oder während eines Aufenthaltes eine sofortige Behandlung notwendig ist
> Behandlung von Angehörigen
> Unterbringungskosten für Pflegeheime etc.
|
 |
 |
 |
 |
4. Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Versicherungspolice genannten Zeitpunkt, jedoch nie vor Abschluss des Vertrages. Private Versicherungsgesellschaften halten sich Sonderreglungen vor: die so genannten Wartezeiten. Durch diese Wartezeiten sichern sich die Versicherer vor z. B. Falschangaben ab. Beim Wechsel von einer gesetzlichen oder einer privaten in eine andere private Versicherung und bei Vorlage eines ärztlichen Gutachtens entfällt die Wartezeit.
|
 |
 |
 |
|
| |
| |
| |
|
|
|
|
|