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1. Welcher Schadenfreiheitsrabatt ist anzurechnen?
Die Einstufung von Erstwagen in Schadenfreiheitsklassen (SF) ist üblich. Eine bessere Stufe wird nach jedem schadenfreien Kalenderjahr erreicht - nach einem Unfall erfolgt eine Rückstufung. Wenn Sie schon in einer Schadenfreiheitsklasse sind und Ihren Versicherer wechseln, wird Ihnen diese beim neuen Versicherer mit angerechnet. |
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2. Welche Aufstellung gibt es bei den Schadenfreiheitsklassen?
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Personenkraftwagen (PKW) |
Krafträder, Leichtkrafträder,
Campingfahrzeuge |
| Klasse |
Haftpflicht |
Vollkasko |
Haftpflicht |
Vollkasko |
| SF 26 |
30 |
25 |
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| SF 25 |
30 |
33 |
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| SF 24 |
30 |
33 |
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| SF 23 |
30 |
30 |
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| SF 22 |
30 |
30 |
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| SF 21 |
35 |
30 |
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| SF 20 |
25 |
30 |
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| SF 19 |
35 |
30 |
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| SF 18 |
35 |
30 |
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| SF 17 |
35 |
35 |
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| SF 16 |
35 |
35 |
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| SF 15 |
40 |
30 |
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| SF 14 |
40 |
30 |
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| SF 13 |
40 |
40 |
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| SF 12 |
40 |
40 |
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| SF 11 |
45 |
45 |
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| SF 10 |
45 |
45 |
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| SF 9 |
45 |
45 |
55 |
55 |
| SF 8 |
50 |
50 |
55 |
55 |
| SF 7 |
50 |
55 |
55 |
55 |
| SF 6 |
55 |
60 |
60 |
55 |
| SF 5 |
55 |
65 |
70 |
55 |
| SF 4 |
60 |
70 |
75 |
55 |
| SF 3 |
70 |
75 |
80 |
55 |
| SF 2 |
85 |
90 |
90 |
75 |
| SF 1 |
100 |
100 |
100 |
80 |
| SF 1/2 |
115 |
115 |
125 |
80 |
| SF S |
160 |
160 |
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| SF 0 |
190 |
125 |
210 |
100 |
| SF M |
245 |
245 |
290 |
125 |
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3. Welche Einstufung gibt es für Fahranfänger?
Die erstmalige Einstufung des eigenen Wagens ist vereinfacht dargestellt wie folgt:
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Klasse |
Haftpflicht |
Vollkasko |
| Fahranfänger |
SF 0 |
190% |
125% |
Erstmalige Versicherung eines Fahrzeuges
und der Führerschein ist mindestens 3 Jahre alt |
SF 1/2 |
115% |
115% |
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4. Wie läuft die Ersteinstufung von Zweitwagen ab?
Wenn Sie zum ersten Mal einen Zweitwagen zulassen möchten, gibt es folgende Möglichkeiten:
Die "Partnerregelung" erscheint auf den ersten Blick am günstigsten, denn der Zweitwagen bekommt hier im besten Fall den Rabatt des Erstwagens angerechnet. Allerdings werden die sonst üblichen Nachlässe (z. B. für Garage und Fahrleistung) nicht gewährt. Diese Einstufung kann oft teurer als eine normale Zweitwagen-Einstufung werden. Der Erstwagen muss darüber hinaus auch bei dieser Versicherungsgesellschaft versichert werden. Als berechtigter Fahrer gilt nur der Ehepartner des Versicherungsnehmers, aber nicht die volljährigen Kinder.
Die normale Zweitwagen-Einstufung gibt es schon mit SF 1 / 2 (Haftpflicht 115 %,
Vollkasko 115 %) - die besondere Zweitwagen-Einstufung mit SF 3 (Haftpflicht 70 %,
Vollkasko 75 %). |
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5. Wann erhalten Sie die Einstufung SF 1 / 2?
Sie erhalten die SF 1 / 2 wenn:
> ein PKW schon auf Sie zugelassen ist oder
> ein PKW schon auf Ihren Ehepartner zugelassen ist oder
> Sie einen Führerschein schon mindestens 3 Jahre besitzen. |
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6. Wann erhalten Sie die Einstufung SF 3?
Sie erhalten die SF 3 wenn:
> Ihr Erstfahrzeug bzw. das des Partners mit mindestens SF 3 versichert ist und
> das Erst- / Zweitfahrzeug jeweils nur von Ihnen und Ihrem Partner genutzt wird und
> beide Partner mindestens 25 Jahre alt sind (bis 25.000 km bei einer Zweitwagen-Jahresleistung) und
> Sie den Führerschein seit mindestens einem Jahr besitzen. |
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7. Welche beitragsfreien Deckungserweiterungen gibt es?
Folgende beitragsfreie Deckungserweiterungen sind bei einigen Versicherern im Versicherungsschutz mit enthalten:
Mallorca-Deckung:
Schäden, die der Versicherungsnehmer bzw. sein / ihr Partner als Fahrer eines fremden versicherungspflichtigen Pkws, Kraftrads oder Wohnmobils bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht auf einer Auslandsreise verursacht hat, werden auch ersetzt. Aber nur, wenn keine Deckung aus einer für das fremde Fahrzeug abgeschlossene Haftpflichtversicherung besteht.
Für den Versicherungsschutz gelten im normalen Geltungsbereich der Kraftfahrtversicherung (Europa) folgende Deckungssummen:
> für Personenschäden 2.500.000 €
> für Sachschäden 500.000 €
> für Vermögensschäden 50.000 €
Schäden durch Marderbiss:
Schäden an Schläuchen, Kabeln und Leitungen von PKW, Campingfahrzeugen bzw. Krafträdern, die durch einen Marderbiss verursacht wurden, werden durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt. Marderbiss-Folgeschäden sind aber nicht mit versichert.
Schutzbriefleistungen - Unfall-, Pannenhilfe:
Wird das Fahrzeug direkt an der Unfallstelle bzw. am Pannenort wieder fahrbereit gemacht, werden die dabei anfallenden Kosten bis zu 100 € erstattet.
Schutzbriefleistungen - Bergen:
Muss das Fahrzeug nach einem Unfall bzw. einer Panne geborgen werden, werden die entstandenen Kosten hierfür in unbegrenzter Höhe erstattet.
Schutzbriefleistungen - Abschleppen:
Muss das Fahrzeug nach einem Unfall bzw. einer Panne abgeschleppt werden, werden die angefallenen Kosten bis zu 150 € ersetzt.
Schutzbriefleistungen - Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Fällt das Fahrzeug aus, werden die Kosten für eine Weiter- / Rückfahrt bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse erstattet; bei einer Entfernung von über 1.200 km Bahnkosten 1. Klasse bzw. ein Liegewagen. Taxikosten, die nachgewiesen werden können, werden zusätzlich bis zu 25 € übernommen.
Schutzbriefleistungen - Übernachtung:
Kann Ihr Fahrzeug nicht am gleichen Tag repariert werden, werden die Übernachtungskosten für 3 Nächte bis zu 50 € / Nacht / Person übernommen. Die Kosten für eine Übernachtung werden in Kombination mit einer Weiter- / Rückfahrt ersetzt.
Schutzbriefleistungen - Mietfahrzeug:
Bei einem Fahrzeugausfall erfolgt die Kostenübernahme für ein Mietfahrzeug bis zu 7 Tagen mit bis zu 25 € / Tag. Wenn der Schaden innerhalb von 50 km vom Wohnsitz eintritt, erfolgt keine Leistung.
Schutzbriefleistungen - Ersatzteilversand:
Werden nach einem Unfall bzw. einer Panne im Ausland Ersatzteile benötigt, werden die dadurch anfallenden Versandkosten erstattet. |
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8. Wer ist versichert?
Der Versicherte sowie die Insassen des versicherten Fahrzeugs sind versichert. |
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9. Welche Länder gehören zum Geltungsbereich?
Europa sowie die außereuropäischen Gebiete, die der Europäischen Gemeinschaft angehören, gehören zum Geltungsbereich des Vertrages. Die meisten Leistungen gelten allerdings erst ab einer Entfernung von 50 km vom Wohnort - Ausnahmen: Unfallhilfe, Bergen, Abschleppen, Fahrzeugverzollung. |
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10. Ist der Abschluss einer Insassenunfallversicherung notwendig?
Liegt ein Verschulden vor, sind die Insassen auch durch eine Haftpflichtversicherung versichert. Eine Insassenunfallversicherung ist deshalb heutzutage nicht mehr so wichtig. Die Haftpflichtversicherung zahlt allerdings z. B. bei einem Unfall ohne Verschulden oder wenn die schuldige Person nicht ermittelt werden kann, nicht. Der Fahrer kann darüber hinaus nicht selbst bei einem selbstverschuldeten Unfall Haftpflichtansprüche geltend machen. Deshalb ist eine Unfallversicherung für den Fahrer sehr wichtig. |
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11. Für wen ist eine Kfz-Versicherung besonders günstig?
Besonders günstig ist eine Kfz-Versicherung für:
> Wenigfahrer
> Neuwagen (bis 2 Jahre)
> Wagen bis 75 PS
> Zweitwagen |
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